Schöne neue digitale Welt: Das Smartphone kann das Wetter vorhersagen, den Kontostand abrufen oder dem Benutzer mitteilen, ob sein Zug pünktlich in den Bahnhof einfährt. Die Multitalente, mit denen sich viel mehr als nur telefonieren und im Web surfen lässt, werden hierzulande immer beliebter. Weit über 26 Millionen Smartphones wurden nach Prognosen des Statistikportals Statista 2013 in Deutschland verkauft – Tendenz weiter steigend. Beliebt in der alltäglichen Nutzung sind insbesondere die sogenannten Apps, kleine Programme, die oft einen praktischen Nutzen bieten, manchmal aber einfach auch nur zum Zeitvertreib installiert werden. Doch Vorsicht: Hinter manchen Angeboten können sich teure Abo-Fallen verbergen.
Versteckte Abos
Der Weg in das unerwünschte Abo mit monatlich festen Kosten ist oft derselbe: Eine App, die kostenlos erhältlich ist, wird vom Smartphone-Besitzer auf seinem Gerät installiert. Bei der Nutzung der Anwendung werden dann Werbebanner eingeblendet. Was viele nicht auf einen schnellen Blick erkennen: Dahinter verbirgt sich direkt der Abo-Abschluss, das sogenannte „Wap-Billing“. Wer mit dem Finger auf das Banner tippt, ist bereits in die Falle getappt. Oft sogar ohne weitere Bestätigung wird ein Abo eingerichtet und monatlich in Rechnung gestellt – für Musikdownloads oder immer wieder neue Klingeltöne beispielsweise. „Bei diesen Abos handelt es sich um Drittanbieter, die mit dem Mobilfunkbetreiber nichts zu tun haben“, unterstreicht Hartmut Herrmann, CEO von yourfone.de. Gleichwohl wird der Abo-Betrag mit der nächsten Mobilfunkrechnung direkt abgebucht. „Smartphone-Nutzer, die sich grundsätzlich davor schützen wollen, können dazu bei ihrem Mobilfunkanbieter das Inkasso für Drittanbieter sperren lassen. Dies ist kostenfrei möglich“, so Herrmann weiter.
Rechnung kontrollieren
Aus gutem Grund sollten Smartphone-Benutzer zudem regelmäßig ihre Mobilfunkrechnung kontrollieren: Leistungen von Drittanbietern wie etwa die unerwünschten Abos werden gesondert unter den Kosten für den eigentlichen Mobilfunkvertrag ausgewiesen. Wenn man der Auffassung ist, dass Forderungen unberechtigt sind, sollte man den entsprechenden Teilbetrag nicht überweisen oder bei einem Lastschrifteinzug vom Mobilfunkunternehmen zurückfordern. Zugleich sollte man direkt beim Drittanbieter das vermeintlich eingerichtete Abo stoppen und diesem direkt widersprechen. Viele weitere Informationen sowie Musterschreiben halten dazu beispielsweise die Verbraucherzentralen im jeweiligen Bundesland bereit, unter www.verbraucherzentrale.de gibt es mehr Informationen.
Text: (djd/pt)