Berlin (ots) – Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) bedauert, dass sowohl die ARD wie auch das ZDF von der Ende Februar 2012 unterschriftsreif ausverhandelten Gemeinsamen Erklärung mit dem BDZV abrücken. „Wir sind enttäuscht“, sagte BDZV-Präsident Helmut Heinen. Nach mehreren konstruktiven Gesprächsrunden mit Intendanten größerer ARD-Anstalten und dem ZDF stehe die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Rundfunkhäuser derzeit offenbar bei der Frage der Textangebote in den Telemedien nicht hinter dem Verhandlungsergebnis.
„Es ist bedauerlich, dass die Selbstverständlichkeit einer Überprüfung des Textumfangs in gebührenfinanzierten Angeboten nicht allen Sendeanstalten vermittelbar ist“, meinte Heinen. Daher sehen sich die Zeitungsverlage veranlasst, die am 30. April 2012 ablaufende Frist zur Stellungnahme beim Landgericht Köln einzuhalten und die im vergangenen Jahr von ihnen angeschobene Klage gegen die umfangreichen Textinhalte der Tagesschau-App nunmehr fortzusetzen.
Hintergrund ist eine gemeinsame Klage von acht Zeitungsverlagen bei der Wettbewerbskammer des Landgerichts Köln gegen ARD und NDR. Sie wehren sich damit gegen die textdominante Berichterstattung in der Tagesschau-App ohne Sendungsbezug. Hörfunk- und fernsehähnliche Inhalte bleiben von der verlegerischen Kritik unberührt.
Es gehe darum, einen durch gebührenfinanzierte Textangebote hervorgerufenen unfairen Wettbewerb zu stoppen, so Heinen. Der Rundfunkstaatsvertrag sehe hierfür Grenzen vor, die eingehalten werden müssten.
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