US-Strafverfolgungsbehörden können jederzeit auf Cloud-Anbieter zugreifen
Hamburg (ots) – Das Thema ist nicht neu, doch durch die intensive Berichterstattung der letzten Tage endlich ganz oben auf der politischen Tagesordnung angelangt: US-Strafverfolgungsbehörden können von US-amerikanischen Cloud-Anbietern jederzeit die Herausgabe von in der Cloud gespeicherten Kundendaten verlangen. Das wurde jetzt in einer Studie des Instituts für Informationsrecht der Universität Amsterdam (http://www.ivir.nl/) bestätigt.
In der Studie wird eindringlich darauf hingewiesen, dass es nicht ausreicht, wenn die Daten außerhalb der USA, beispielsweise in Deutschland lagern. Für einen direkten Zugriff durch die US-Behörden reicht es aus, wenn das anbietende Unternehmen einen Sitz in den USA hat oder eine Geschäftsbeziehung „ständiger oder systematischer Natur“ pflegt. Das betrifft also auch Tochterunternehmen der großen US-Konzerne.
Damit zeigt sich, dass die zum Schutz der Privatsphäre gedachten europäischen und nationalen Gesetze keinerlei Schutz bieten. Selbst vertragliche Zusatzvereinbarungen mildern das Risiko nicht ab, da diese gegen Befugnisse der US-Sicherheitsbehörden nicht greifen.
Die Empfehlung der Studie lautet, sich auf Anbieter zu beschränken, die ausschließlich nationalem Recht unterliegen. Dies ist bei dem Hamburger Anbieter Uptime IT der Fall. Uptime IT betreibt seine beiden vCloud basierten Plattformen ausschließlich in Deutschland und unterliegt als unabhängiges deutsches Unternehmen ausschließlich deutschen Bestimmungen. Kundendaten sind damit bei Uptime vor dem Zugriff der US-Strafverfolgungsbehörden sicher.
Über UPTIME
Die Hamburger UPTIME IT GmbH wurde 1995 als Nachfolgerin der Rolf Heßling EDV-Beratung gegründet. Sie ist Anbieter für hochverfügbare Hostinglösungen mit einem Maximum an Leistung und Datensicherheit in zwei Rechenzentren. Namhafte Unternehmen betreiben auf der UPTIMEeigenen Infrastruktur ihre geschäftskritischen Anwendungen. Sie können sich dabei jederzeit auf den kompromisslosen Einsatz der Mitarbeiter sowie weltmarktführende Technologien verlassen. Ihr Ansprechpartner: Rolf Heßling Geschäftsführer UPTIME Informations-Technologie GmbH Störtebeker-Haus, Süderstraße 282 20537 Hamburg Fon: 040 254 137 – 00 Fax: 040 254 137 – 22 Mail: rolf.hessling@uptime.de Weiterführende Informationen zur UPTIME IT GmbH finden Sie unter http://www.uptime.de/
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