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US-Bundesgericht untersagt RIM (BlackBerry) die weitere Verwendung der BASIS-Marke BBx

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Saarbrücken/Albuquerque (ots) – Das US-Bundesgericht in Albuquerque erließ am 6.12. eine einstweilige Verfügung gegen Research in Motion (RIM), wonach RIM ab sofort die Nutzung des Markenzeichens BBx, das im Eigentum der BASIS International Ltd. steht, auf der RIM Entwicklerkonferenz in Singapur am 7. und 8. Dezember in Singapur untersagt ist.

RIM hatte sich zuvor geweigert, die Markenrechtsverletzung auf der DevCon-Konferenz zu stoppen, woraufhin BASIS den Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht hatte.

In seiner Begründung stellte das Gericht fest: „Die Marke BBX ist identisch mit jener, die RIM angeblich für sein Produkt BBX verwendet“, und „ungeachtet der Tatsache, dass beide Firmen nicht in unmittelbarem Wettbewerb stehen, haben die Produkte große Berührungspunkte und richten sich an den selben Käuferkreis, nämlich an Entwickler von kaufmännischer Software.“

Das Gericht stimmte mit BASIS auch darin überein, dass „die Rechtsverletzung wahrscheinlich zur Verwirrung bei Kunden und Interessenten führen kann, die fälschlicherweise annehmen könnten, dass Software-Anwendungen, die mit den BASIS-Entwicklungswerkzeugen geschrieben werden, nur auf dem RIM-Betriebssystem BBX lauffähig seien.“

Das Gericht beschrieb das „bewährte, aus vier Punkten bestehende Prüfverfahren zur Feststellung eines berechtigten Unterlassungsanspruchs“, und kam zu dem Schluss: „Nach Abwägung aller Faktoren kommt das Gericht zur Überzeugung, dass die Prüfung in allen vier Punkten zu Gunsten von BASIS ausfällt.“

Sehen Sie die neueste Generation von BBX in Aktion: Unter links.basis.com/buidemos finden Sie die Beispielanwendungen „Trinkgeldrechner“ und „Hypothekenrechner“. Sie vermitteln Ihnen einen Eindruck von den plattformunabhängigen Lösungen für Smartphones und Tablets mit BASIS BBx.

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