Die Welt der Telekommunikation

Spiele-Apps: Nur schöner Schein? – Gefahr von versteckten Kosten durch unseriöse Angebote

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Ohne Smartphone läuft bei den meisten Kindern und Jugendlichen eigentlich nichts. Besonders die vielen, meist kostenlosen Apps sind ein beliebter Zeitvertreib. Doch der Spaß kann schnell teuer werden: Wer auf eine eingespielte Werbeanzeige klickt, schließt oft ungewollt einen kostenpflichtigen Vertrag. Die Kosten erscheinen dann auf der Handyrechnung. Welche Möglichkeiten Eltern haben, ihre Kinder vor solch unseriösen Fallen zu schützen und wie sie sich wehren können, weiß Michaela Zientek, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice).

Für Jugendliche sind Smartphones ein „Muss“. Überall und jederzeit im Internet unterwegs zu sein, gilt als selbstverständlich. Doch gerade die bei Kindern und Jugendlichen allseits beliebten Spiele-Apps bergen Gefahren. Denn wer unbedacht auf eine der Anzeigen tippt, erwischt womöglich eine teure Abo-Falle. Auch populäre Dienste wie WhatsApp sind vor den Geschäftemachereien unseriöser Drittanbieter nicht sicher: Immer wieder machen hier betrügerische Nachrichten die Runde, die auf angeblich neue Funktionen der App hinweisen und zum Anklicken eines Links auffordern. Dadurch wird unter Umständen sofort ein Abo abgeschlossen – zumindest aus Sicht des Anbieters. Viele Apps werden zwar in einer kostenlosen Version angeboten, haben aber oft nur einen eingeschränkten Funktionsumfang. Wer alle Funktionen nutzen möchte, muss entweder die kostenpflichtige App oder innerhalb der App zusätzliche Funktionen oder Dienstleistungen kaufen, sogenannte „In-App“-Käufe. Dies können Nutzer in den Systemeinstellungen des Smartphones deaktivieren.

Quelle: ERGO Versicherungsgruppe
Quelle: ERGO Versicherungsgruppe

Handyrechnung mit bösen Überraschungen

„Häufig bemerken die Kinder gar nicht, dass sie gerade ein Abo erworben haben“, beschreibt die Juristin der D.A.S. das Risiko. Das böse Erwachen bringt dann die Handyrechnung. Denn die Anbieter der dubiosen Angebote rechnen über den Mobilfunkanbieter ab. Und der kassiert anschließend die Kosten über die Handyrechnung. Daher fallen die Zahlungen den Eltern oft erst sehr spät auf.

Was Eltern tun können

Wie umfassend müssen und können Erziehungsberechtigte auf die Risiken aufmerksam machen? Michaela Zientek rät zu einer gesunden Mischung aus Aufklärung und Kontrolle.

Keinesfalls dürfe man Internet, Smartphone und Spiele-Apps verteufeln: Selbst das mobile Zahlen via Handyrechnung könne viele Vorteile haben; dennoch müssten Kinder und Jugendliche die möglichen Gefahren kennen. Vor allem Kinder sind gefährdet, wenn sie unbedarft auf Werbeflächen klicken oder im Rausch eines Spiels ungewollt Kaufverträge abschließen. Für die Eltern ist es häufig schwer nachvollziehbar, was der Nachwuchs getan hat, worauf er geklickt oder was er gekauft hat. „Der Drittanbieter unterstellt, dass mit dem Anklicken eines Links schon ein Abo-Vertrag geschlossen wurde“, erklärt die D.A.S. Expertin. „Anbieter haben auf diese Weise ein leichtes Spiel, Nutzern eine Geldforderung unterzujubeln.“ Wenn Eltern wissen, dass ihre Kinder kostenpflichtige Apps spielen, empfiehlt Michaela Zientek, einen finanziellen Rahmen mit dem Nachwuchs zu vereinbaren, um überschaubare Kosten zu gewährleisten.

Strittige Beträge auf keinen Fall bezahlen!

Tauchen strittige oder unbekannte Beiträge in der Handyrechnung auf, rät die D.A.S. Expertin, den Forderungen zu widersprechen – und zwar beim Mobilfunkanbieter, auf dessen Rechnung der Betrag ausgewiesen wird, ebenso beim Drittanbieter selbst. Der Widerruf sollte schriftlich und nicht durch einen Anruf erfolgen. Und: „Den strittigen Betrag auf keinen Fall zahlen“, so die Juristin. In vielen Fällen ist hier kein rechtswirksamer Vertrag zustande gekommen. Denn auch beim Abschluss über ein Smartphone muss der Nutzer vorher über die Kostenpflicht aufgeklärt werden. Ein einfacher Klick auf ein Werbebanner bedeutet noch keinen Abo-Vertrag (siehe § 312j Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Und: Minderjährige können ohne Zustimmung der Eltern keine Verträge eingehen, die sie zu dauerhaften Zahlungen verpflichten. Wurde der Betrag schon abgebucht, kann er mit Fristsetzung zurückgefordert werden. Eine Möglichkeit ist auch, die Lastschrift-Einzugsermächtigung zu widerrufen und die nächste Rechnung um den Abobetrag zu kürzen. Bleibt der Anbieter uneinsichtig, empfiehlt Michaela Zientek fachkundige Beratung.

Drittanbietersperre einrichten

Um für die Zukunft ganz auf Nummer sicher zu gehen, sollten Eltern eine sogenannte Drittanbietersperre einrichten. Dazu müssen sie den Netzbetreiber kontaktieren. Er ist nach dem Telekommunikationsgesetz (§ 45d Abs. 3 TKG) verpflichtet, dieser Aufforderung kostenlos nachzukommen. Auf diese Weise sind die Anbieter, die mit Abo-Fallen oder Ähnlichem zweifelhafte Geschäfte machen, gesperrt.

Quelle: D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH

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