Die Welt der Telekommunikation

Schwierigkeiten beim Online-Einkauf Internet-Schlichtung spart Zeit und Nerven

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Jeder dritte Bundesbürger hat 2012 Weihnachtsgeschenke im Internet gekauft. Das jedenfalls schätzt der Branchenverband Bitkom. Das Weihnachtsgeschäft dürfte somit im vergangenen Jahr etwa 22 Prozent der gesamten Umsatzerlöse aus dem E-Commerce ausgemacht haben. Bei der großen Bestellmenge wundert es nicht, dass gerade zum Jahresanfang viele Verbraucher Weihnachtsgeschenke wieder umtauschen wollen. Manche gefallen dem Beschenkten vielleicht nicht, andere haben Qualitätsmängel, wurden falsch geliefert, nicht rechtzeitig oder überhaupt nicht. Was aber passiert, wenn eine Beschwerde beim Online-Händler wegen der Reklamation eines Produktes nichts nützt?

 

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Der Handel über das Internet hat in Deutschland Konjunktur. Einer Ebay-Studie zufolge dürften die Händler beim E-Commerce in Deutschland 2012 Umsatzerlöse in Höhe von 23,7 Milliarden Euro erzielt haben.
Foto: djd/DEVK

 

Unabhängiger Schlichter macht Vorschläge zur gütlichen Einigung

In solchen Fällen können sich Online-Käufer jetzt an die „Schlichtungsstelle für den elektronischen Geschäftsverkehr“ wenden. Zumindest, wenn sie eine Rechtsschutzversicherung bei der DEVK haben. Die Versicherung kooperiert mit dem 1993 gegründeten deutsch-französischen Zentrum für Europäischen Verbraucherschutz e.V. mit Sitz in Kehl. Der Verein widmet sich seit 2009 der Online-Schlichtung. Jeder Fall wird von einem Volljuristen bearbeitet. Der Schlichter ist unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet. Er prüft die Rechtsstandpunkte und macht Vorschläge zur gütlichen Einigung. Die Kommunikation zwischen allen Beteiligten findet online statt.

Online schnell und bequem Probleme lösen

Erfahrungsgemäß erzielt eine Online-Schlichtung in rund 70 Prozent der Fälle nach spätestens sechs Wochen eine einvernehmliche Lösung – oft ist der Streit schon nach 24 Stunden beigelegt. Wenn nicht, stehen dem Versicherten weiterhin alle rechtlichen Wege offen. Die für den Rechtsschutzfall vereinbarte Selbstbeteiligung fällt hier nicht an. Die Online-Schlichtung gehört seit Anfang 2013 für Neu- und Bestandskunden zum regulären Rechtsservice dieses Anbieters – ebenso wie die Online-Rechtsberatung und die telefonische Rechtsberatung durch unabhängige Anwälte sowie ein Netzwerk zertifizierter Anwälte. Auch für die Mediation zahlt die DEVK-Rechtsschutzversicherung.

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