Köln (ots) – Der Bundesverband der Rechtsberater für betriebliche Altersversorgung (bAV) und Zeitwertkonten e.V. (BRBZ) veranstaltet am 04.11.2011 in Köln und am 11.11.2011 in München jeweils die 2. BRBZ-Makler-Konferenz mit der Überschrift: „Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler“. Leitern von HR-Abteilungen, Betriebsräten, Steuerberatern, Finanzdienstleistern und Unternehmensberatern wird u. a. hierbei die Möglichkeit offeriert, wie man erstmals Rechtssicherheit in Bezug auf seine Betriebsrentner-Verwaltung erlangen kann. Der Deutsche bAV Service unterstützt diese Veranstaltungen als Medienpartner.
Für Personalverantwortliche in den HR-Abteilungen ist es unabdingbar sich dezidiert mit den rechtlichen Hintergründen von Betriebsrentenversprechen und deren IT-Verwaltung auseinanderzusetzen. Rechtssichere IT-Verwaltung muss heutzutage mehr denn je die Verantwortlichen in den Personalabteilungen vor Haftungszugriffen schützen. Jedoch sieht die Realität deutlich anders aus: Gemäß der Erfahrungen des BRBZ und seiner Mitglieder hält die IT-Verwaltung in den wenigsten Unternehmen Compliance-Anforderungen stand. Außerdem war dem BRBZ bisher kein System bekannt, welches noch dazu den Unternehmen eine rechtssichere Verwaltung ihrer heutigen und zukünftigen Betriebsrentner verspricht.
Mit dem „Deutschen bAV Service“ (www.deutscher-bav-service.de) ist dies anders geworden. Grundlage der Onlinelösung „Deutschen bAV Service“ ist seine selbst entwickelte und IT-basierte Verwaltungsplattform „DbAV-Service“. Hierdurch wird eine der Königsdisziplinen der betrieblichen Altersversorgung und von Zeitwertkontenlösungen erfüllt: Automatisierte und juristisch geprüfte Verwaltung von Versorgungswerken für alle Unternehmensgrößen. Ob Vertragsverwaltung, laufende Verwaltung, Unverfallbarkeitsberechnungen, Abbildung von Versorgungswerksgestaltungen – die „DbAV-Service“ garantiert eine allumfassende Administration mit integriertem Datenaustausch und ggf. notwendiger Schnittstellenanbindung. Der Vergangenheit angehören werden daher z. B.: Probleme bei der Datenübermittlung zur Rückstellungsberechnung von Pensionsverpflichtungen zum Bilanzstichtag, fehlerhafte Aufzeichnung von entsprechenden Personenbeständen und lange Beantwortungszeiten von Informationsanfragen.
Es ist eine Tatsache, dass die Einrichtung von Verträgen zur betrieblichen Altersversorgung ausschließlich in die Hände von qualifizierten und befugten Rechts- und Steuerberatern gehört, um Haftungsgefahren aus dem Weg zu gehen. Der Deutsche bAV Service koordiniert vor diesem Hintergrund eine umfassende Haftungsauslagerung für Arbeitgeber.
Unter anderem hierzu lädt der BRBZ zur 2. BRBZ Makler-Konferenz 2011 – Aufklärung zur rechtssicheren bAV-Beratung für Finanzdienstleister und Makler ein.
Weitere Informationen sowie die Anmeldeunterlagen zur Veranstaltung sind erhältlich unter www.brbz-konferenz.de.
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