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Qualys gibt Emissionspreis für den Börsengang bekannt

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Redwood City, Kalif. (ots) – Qualys, Inc. (NASDAQ: QLYS), Pionier und führender Anbieter im Bereich cloudbasierte Sicherheits- und Compliance-Lösungen, hat den Preis für die öffentliche Erstemission von 7.575.000 Stammaktien auf 12,00 US-Dollar pro Aktie festgesetzt. Das Angebot umfasst 6.700.000 Stammaktien, die von Qualys ausgegeben werden, sowie 875.000 Stammaktien, die bestimmte Anteilseigner abgeben. Zudem hat Qualys dem Emissionskonsortium eine 30-tägige Option eingeräumt, bis zu 1.136.250 zusätzliche Stammaktien zum Erstausgabepreis von Qualys zu erwerben, um eventuelle Mehrzuteilungen abzudecken. Die Aktien sollen ab 28. September 2012 unter dem Kürzel „QLYS“ an der New Yorker Börse NASDAQ gehandelt werden.

J.P. Morgan Securities LLC und Credit Suisse Securities (USA) LLC treten bei dem Börsengang gemeinsam als Konsortialführer auf. Als weitere Konsortialbanken fungieren RBC Capital Markets, LLC, Pacific Crest Securities LLC, Robert W. Baird Co. Incorporated, JMP Securities LLC, Lazard Capital Markets LLC und die First Analysis Securities Corporation.

Eine Registrierungserklärung zu den Wertpapieren ist bei der Securities and Exchange Commission eingereicht und bewilligt worden. Die Emission erfolgt ausschließlich mittels Verkaufsprospekt. Ein Exemplar des endgültigen Prospekts kann bei folgenden Stellen angefordert werden: J.P. Morgan Securities LLC, Attention: Broadridge Financial Solutions, 1155 Long Island Avenue, Edgewood, New York 11717, Telefon: (866) 803-9204; oder Credit Suisse Securities (USA) LLC, Attention: Prospectus Department, One Madison Avenue, New York, New York 10010, Telefon: (800) 221-1037 oder newyork.prospectus@credit-suisse.com.

Diese Pressemitteilung stellt weder ein Verkaufsangebot noch ein Ersuchen um Kaufangebote dar; noch werden diese Wertpapiere in irgendeinem Staat oder rechtlichen Zuständigkeitsbereich verkauft, in dem ein solches Angebot, eine solche Aufforderung oder ein solcher Verkauf vor der Registrierung oder Zulassung gemäß den geltenden Wertpapiergesetzen unrechtmäßig wäre.

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