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PC-WELT klärt über Fallen beim Online-Handel auf

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München (ots) – Vor allem hohe Versandkosten und teure Telefon-Hotlines treiben Preise nachträglich in die Höhe / Kauf von EU-Ware kann zu Problemen im Garantiefall führen / Spezielle Modell-Bezeichnungen erschweren Vergleichbarkeit / Rückgabe- und Widerrufs-Rechte genau prüfen / Vorsicht vor Händler-Angeboten zur Garantie-Verlängerung

In Ruhe und ohne Stress den Wunsch-Artikel zum günstigsten Preis bekommen: Gerade vor Weihnachten gibt es eine Reihe von Gründen für den Einkauf im Internet. Im Kampf um die Gunst der Kunden greifen manche Online-Händler dabei jedoch tief in die Trickkiste. Die PC-WELT deckt in ihrer aktuellen Ausgabe (1/2012) die gängigsten Tricks auf und erklärt, wie sich tatsächliche von vermeintlichen Schnäppchen unterscheiden lassen. Am wichtigsten ist zunächst der genaue Blick auf die anfallenden Versandkosten, die in vielen Preis-Suchmaschinen nicht ausgewiesen werden und gerade bei kleinen Geräten teils unverhältnismäßig hoch sind. Zudem nutzen viele besonders günstige Online-Händler zur Reklamation oder Schadens-Abwicklung teils sehr teure Telefon-Hotlines, um die Kosten vom reinen Produktpreis weg zu verlagern.

Die meisten Computer und Technik-Produkte sind für den Einsatz in verschiedenen europäischen Ländern mittlerweile fast identisch. Daher beziehen vor allem kleinere Händler ihre Ware oftmals dort, wo der Einkaufspreis am günstigsten ist. Aus diesem Grund können Kunden sich nicht darauf verlassen, dass das Produkt ihrer Wahl auch vom deutschen Vertrieb des Herstellers stammt. Dies kann unter Umständen jedoch große Probleme im Garantiefall nach sich ziehen. Zudem weist die PC-WELT darauf hin, dass der so genannten EU-Ware oftmals ein deutschsprachiges Treiber- und Software-Paket fehle, ebenso wie eine Bedienungsanleitung auf Deutsch. Auch die teils sehr attraktiven „Cashback-Angebote“ vieler Hersteller, bei denen Kunden für die Registrierung ihrer Daten einen Teil des Kaufpreises erstattet bekommen, gelten meist nur für deutsche Ware.

Ein weiterer beliebter Trick betrifft die Modell-Bezeichnungen von Geräten. Vor allem große Händler und Elektromarkt-Ketten, die entsprechende Absatzmengen von den Herstellern beziehen, fordern diese oft auf, bestimmte Geräte und deren Modell-Bezeichnungen minimal für sie anzupassen. Den Kunden wird so nicht nur die Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten deutlich erschwert. Der Händler sichert sich außerdem auch den vordersten Platz in den für ihn wichtigsten Preis-Suchmaschinen im Internet, wodurch diese Angebote oft konkurrenzlos günstig wirken.

In Bezug auf besondere Kundenrechte wie das 14-tägige Rückgaberecht spricht vieles für den Kauf im Internet. Da diese Rechte die Versandhändler aber oft teuer zu stehen kommen, versuchen viele von ihnen die Quote an Rücksendungen niedrig zu halten. Ein Trick ist etwa, bei Einkäufen unter 40 Euro Warenwert dem Kunden die Versandkosten für die Rücksendung abzuverlangen, worauf jedoch vor Zustandekommen des Kaufvertrags explizit hingewiesen werden muss. Eine andere Methode sind pauschale Bearbeitungsgebühren, die bei einem Widerruf erhoben werden, da die reklamierte Ware dann nur noch als Gebrauchtware verkauft werden könne. Dies ist jedoch nur dann zulässig, wenn die Ware eindeutig über das bloße Testen der Funktionsfähigkeit hinaus genutzt worden ist. Manche Händler verweigern zudem die Rücknahme etwa von PCs oder Notebooks, die auf speziellen Kundenwunsch zusammengesetzt worden sind. Die PC-WELT weist jedoch darauf hin, dass dieses Vorgehen unzulässig sei, da diese Einzelteile auch anderweitig erneut zusammengesetzt und verkauft werden können. Ebenfalls unzulässig ist die Forderung nach der Rückgabe von Produkten in der unbeschädigten Originalverpackung. Mehr noch: Sollte ein Produkt beschädigt beim Händler ankommen, muss dieser nachweisen, dass der Kunde beim Verpacken fahrlässig gehandelt hat.

Grundsätzlich sollten Kunden bei einer Reklamation stets darauf hinweisen, dass es sich um einen Gewährleistungsfall und nicht um eine Inanspruchnahme der Garantie handelt. Während ersteres nämlich ein gesetzliches Recht darstellt, kann die Garantie als freiwillige Leistung des Herstellers in ihrer Tragweite variieren. Auch bei Garantie-Verlängerungen, die nach Ablauf der Hersteller-Garantie greifen sollen, rät die PC-WELT zur Vorsicht: Oftmals decken diese Angebote nämlich zunächst nur Reparaturkosten ab und beziehen sich zudem nur selten auch auf schadensanfällige Teile wie Akkus oder Projektor-Lampen. Übersteigen die Reparaturkosten außerdem den Restwert des Gerätes zum Zeitpunkt des Schadens, sehen viele Policen zudem nur die Erstattung dieses Restwertes vor und nicht den kompletten Ersatz des defekten Gerätes.

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