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Mobilfunk: Rufnummer mitnehmen? So geht’s!

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Göttingen. Wer im Laufe der Zeit seine Handy- oder Smartphone-Nutzung ändert, sollte den Tarif anpassen und den Anbieter wechseln. Das Gute: jeder hat das Recht seine alte Rufnummer zu behalten. Anbieter sind dazu verpflichtet, den Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer zu ermöglichen. Einige Bedingungen und Fristen sind bei der Portierung zu beachten. Für die Mitnahme der Nummer fallen meist 25 bis 30 Euro an. Häufig bekommt der Nutzer diese Kosten jedoch vom neuen Anbieter im Rahmen eines Bonus zurück. „Wer Fristen und Bedingungen einhält, kann problemlos seine Rufnummer immer zum neuen Mobilfunk-Anbieter mitnehmen und ein Leben lang behalten – das gilt auch für Prepaid-Verträge“, sagt Bettina Seute vom Onlinemagazin teltarif.de.

Zunächst muss die Portierung der Rufnummer sowohl beim neuen als auch beim alten Anbieter schriftlich beauftragt werden. Der Portierungsauftrag ist je nach Provider im Bestellprozess eingegliedert, kann aber auch nachträglich geschehen. Ist der Vertrag, von dem die Nummer portiert werden soll, bereits ausgelaufen, sollte sich der Kunde beeilen! Denn nur bis 30 Tage danach kann die Nummer noch mitgenommen werden. „Damit eine Rufnummerportierung gelingt, sollte nicht bis zur letzten Minute gewartet werden! Am besten reichen Nutzer den Portierungsantrag bereits zehn Tage vor Ablauf des alten Vertrages ein, dann kann in der Regel nichts schief gehen“, sagt Seute. Der neue Mobilfunkanbieter legt den Termin der Portierung selbst fest. Wenn eine Portierung zum Vertragsende rechtzeitig beantragt wurde, wird die Nummer in der Regel fast übergangslos funktionieren.

Zu beachten ist zudem: Bei dem alten und dem neuen Anbieter müssen die persönlichen Kundendaten exakt übereinstimmen. Nur wenn Adresse, Name und Geburtsdatum richtig angegeben sind, kann eine Portierung erfolgen. Vor der Portierung ist es ratsam die Daten beim alten Anbieter ggf. zu aktualisieren und auf die richtige Schreibweise zu achten. Bedenken sollten Handy-Nutzer: Auf Grund der Rufnummern-Portierung ist es nicht mehr möglich, an der Vorwahl zu erkennen, welches Netz der Gesprächspartner nutzt. „Auch eine sofortige Rufnummermitnahme ist möglich, also noch vor dem Ende der Vertragslaufzeit. Solange der bestehende Vertrag nicht gekündigt ist, muss der Kunde mit entsprechend doppelten Kosten rechnen“, sagt Seute.

Quelle: PresseBox.

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