Handyverträge kündigen – diese Tipps gilt es zu beachten
Ob zu alt, zu unpassend oder zu teuer – wer seinen Handyvertrag kündigen möchte, muss verschiedene Faktoren beachten, um am Ende in keine fiese Falle zu tappen. Wir zeigen die größten Fallstricke bei der Kündigung.
Welche Kündigungsfristen müssen eingehalten werden?
Möchte der Verbraucher seinen Handyvertrag kündigen, muss er das in der Regel drei Monate vor dem regulären Ende der Vertragslaufzeit machen. Versäumt der Verbraucher die Frist, wird der Vertrag automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Wichtig ist, dass die Kündigung nicht am letzten Tag der Kündigungsfrist abgeschickt wird; in vielen Fällen gilt nämlich der Tag, an dem das Schreiben beim Mobilfunkanbieter einlangt ist und nicht jener Tag, an dem das Schreiben zur Post gegeben wurde. Doch nicht nur die Kündigungsfrist stellt den Verbraucher vor Herausforderungen. Damit nämlich am Ende nicht der Umstand eintritt, mit einem nicht funktionierendem Smartphone gesegnet zu sein, sollte man vor Ablauf des Vertrages auch darauf achten, einen neuen Tarif bzw. anderen Anbieter zu finden. Somit ist es wichtig, dass der Verbraucher zwei Prozesse gleichzeitig startet, sodass der alte Vertrag endet und gleichzeitig der neue Vertrag aktiviert wird.
An wen sollte das Kündigungsschreiben gerichtet werden?
Hin und wieder weichen Netzbetreiber und Vertragspartner voneinander ab. Wer etwa im T-Mobile-Netz telefoniert, muss nicht automatisch T-Mobile-Kunde sein. Aus diesem Grund ist es unerlässlich, dass der Verbraucher im Vertrag nachliest, bei welchem Anbieter er tatsächlich Kunde ist. Verbraucher, die im Netz von T-Mobile aktiv sind, können etwa Kunden bei Simply, Callmobile oder auch maXXim sein. In den Vertragsunterlagen findet der Verbraucher auch den Vertragspartner, an den das Schreiben gehen muss, sodass die Kündigung auch wirksam wird.
Das Kündigungsschreiben im Detail
Auch wenn sich kein genauer Hinweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet, sollte der Verbraucher seinen Handyvertrag immer schriftlich kündigen. Ratsam ist, dass das Schreiben eingeschrieben an den Vertragspartner gesendet wird. Kündigungen, die per E-Mail oder Fax eingehen, werden immer wieder ignoriert, da die eigenhändige Unterschrift des Kunden fehlt. Es gibt auch Vertragspartner, die Kündigungsvorlagen auf ihren Internetseiten anbieten – so etwa bei E-Plus oder der Deutschen Telekom. Außerdem gibt es Anbieter, die die Kündigung komplett für Verbraucher übernehmen, zum Beispiel sepastop.eu nutzen.
Bietet der Anbieter selbst kein vorgefertigtes Formular an, ist ein selbst aufgesetztes Schreiben erforderlich. Dabei sollten folgende Punkte angeführt werden:
- Name und Anschrift
- Telefonnummer
- Termin, zu dem der Verbraucher kündigen möchte (im Regelfall ist das der letzte Tag der aktuellen Vertragslaufzeit)
- Der Passus: „Ich kündige den Vertrag mit der Rufnummer XXX“
- Eigenhändige Unterschrift
- Datum
Mitunter können Musterformulare auch im Internet runtergeladen werden – auch hier hilft sepastop weiter. Dabei muss der Verbraucher lediglich die vertragsspezifischen Daten eintragen.
Der Verbraucher sollte in seinem Kündigungsschreiben auch darauf hinweisen, eine Bestätigung des Unternehmens zu erhalten, dass die Kündigung eingegangen ist.
Die Mitnahme der Rufnummer
Dass man nach der Kündigung des Vertrages weiterhin seine alte Rufnummer behält, ist heutzutage keine Hexerei mehr. Wer die Gebühr (im Regelfall 25 Euro) bezahlt, darf seine Rufnummer behalten. Dabei muss der alte Vertrag gekündigt und gleichzeitig ein Antrag auf Mitnahme der Rufnummer eingebracht werden. Wie hoch die Kosten am Ende tatsächlich sind, kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden. Es gibt auch immer wieder Angebote, sodass der neue Anbieter die Gebühr übernimmt.