Finanz Informatik und ver.di einigen sich auf Tarifsozialplan
Frankfurt am Main (ots) – Die Finanz Informatik (FI), der IT-Dienstleister der Sparkassen-Finanzgruppe, und die ver.di-Tarifkommission haben ihre Verhandlungen zum Tarifsozialplan zu einem erfolgreichen Abschluss geführt. Beide Seiten zeigen sich mit dem Ergebnis zufrieden. Für die Mitarbeiter wird damit Planungssicherheit für die Umsetzung der Maßnahme zum 1. Januar 2014 geschaffen.
Damit ist ein wichtiger Meilenstein für die Bündelung der Aufgaben der Finanz Informatik ab dem Jahr 2014 auf die Standorte Frankfurt, Hannover und Münster erreicht. Der vereinbarte Tarifsozialplan enthält umfangreiche Unterstützungsleistungen für die betroffenen Mitarbeiter sowie weitergehende Angebote zur Flexibilisierung der Arbeitszeit. Die Wirksamkeit des Tarifsozialplanes steht noch unter der aufschiebenden Bedingung des Abschlusses einer Gesamtbetriebsvereinbarung mit dem Gesamtbetriebsrat sowie dem Abschluss der Betriebsvereinbarungen mit den örtlichen Betriebsräten der Finanz Informatik bis zum 4.12.2012.
Fridolin Neumann, Vorsitzender der Geschäftsführung und Michael Schürmann, für das Ressort Personal verantwortlicher Geschäftsführer der Finanz Informatik: „Der Abschluss stellt für beide Seiten einen großen Erfolg dar. Wir haben in gemeinsamen Verhandlungen ohne Schlichtung eine Einigung erzielt. Mit dieser zeitnahen Einigung schaffen wir Planungssicherheit für die Mitarbeiter. Das ist ein positives Signal für die weitere Entwicklung unseres Unternehmens.“
Wesentliche Regelungen des Tarifsozialplans sind:
Umfassende Mobilitätsunterstützung für Mitarbeiter, die den Standort wechseln (Pendlerpauschalen, Pauschalen für die Verlegung des ersten Wohnsitzes oder die Einrichtung eines Zweitwohnsitzes)
Abfindung für Mitarbeiter, die das Unternehmen verlassen
Altersteilzeitangebote für Mitarbeiter an den betroffenen Standorten bis einschließlich Geburtsjahrgang 1957 in Kombination mit Telearbeit
Ergänzende, zeitlich befristete Angebote für Mitarbeiter zur Arbeitszeitflexibilisierung
Überbetrieblicher Versetzungsschutz (ab Umsetzung der Strukturverbesserungen) für alle Mitarbeiter
Ausschluss betriebsbedingter Beendigungskündigungen bis Ende 2017 für alle Mitarbeiter
Einrichtung von Vertriebsstützpunkten zum Erhalt der Kundennähe
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