Experten erarbeiten Konzepte für rechtskonformen und sicheren Umgang mit Smart Data in der Wirtschaft
Berlin – Experten aus den Projekten des Technologieprogramms „Smart Data – Innovationen aus Daten“ haben heute in Berlin auf ihren ersten Fachgruppentreffen zu den Themen Recht und Sicherheit erste Ansätze für eine adäquate Nutzung von Smart-Data-Technologien in der Wirtschaft diskutiert. Die Fachgruppe Sicherheit unterstützt Unternehmen bei der Gewährleistung der Sicherheit bei datengetriebenen Diensten. Die Fachgruppe Rechtsrahmen sprach sich für eine zukunftsfähige Weiterentwicklung des bestehenden Rechtsrahmens bezogen auf die aktuellen Herausforderungen im Bereich Datenschutz aus.
Security first: Sicherheit für Smart-Data-Anwendungen
Smart Data – die intelligente Nutzung großer Datenmengen – besitzt ein erhebliches wirtschaftliches Potenzial in Deutschland, insbesondere weil kleine und mittlere Unternehmen (KMU) heute einen viel besseren Zugang zu entsprechenden Technologien haben, als dies noch vor ein paar Jahren der Fall war. Mit der verstärkten Einbindung von Smart-Data-Technologien in die Wertschöpfungsketten der Unternehmen müssen aber Sicherheitsstandards sowohl auf Anbieter- als auch auf Anwenderseite weiterentwickelt und an die neuen Bedingungen angepasst werden. Das Technologieprogramm Smart Data trägt diesen Herausforderungen in den Fachgruppen Rechnung.
Prof. Jörn Müller-Quade, Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik und Leiter der Fachgruppe Sicherheit: „Wir stellen uns die Frage, welches Maß an Sicherheit und Datenschutz bei der Verwendung von Smart-Data-Technologien benötigt wird und wie dieses garantiert werden kann. Wir arbeiten an mehrstufigen Sicherheitslösungen, die entsprechend dem jeweiligen Grad an Sicherheitsanforderungen Angebote liefern. So können wir sogar allen Beteiligten gerecht werden, selbst wenn diese unterschiedliche Ansprüche und Anforderungen haben.“
Dafür sind insbesondere einheitliche Regeln und Leitlinien für den Umgang mit personenbezogenen Daten nötig, die nun von der Fachgruppe entwickelt werden. Diese betreffen im Einzelnen den technischen Datenschutz und die Unterstützung bei der Implementierung von Datenschutzregeln in der eigenen Organisation.
Datenschutz für die Zugangsgesellschaft
Rechtliche Fragestellungen spielen beim Technologieprogramm Smart Data eine zentrale Rolle. Durch eine frühzeitige Einbeziehung aktueller rechtswissenschaftlicher Forschungsergebnisse wird eine möglichst reibungslose spätere Überführbarkeit der entwickelten Smart-Data-Innovationen in die Praxis gewährleistet. In der Fachgruppe Rechtsrahmen werden dabei bestehende rechtliche Regelungen hinterfragt sowie Konzepte für die Fortentwicklung des Rechtsrahmens neu entwickelt.
Dr. Oliver Raabe, Direktor am FZI Forschungszentrum Informatik und Leiter der Fachgruppe Rechtsrahmen: „Wir müssen von der aktuell vorherrschenden Diskussion des Dateneigentums aus rechtlicher Sicht dazu übergehen, dass wir vielmehr über rechtliche Konzepte zu dem aus Daten stammenden veredelten Wissen nachdenken. Wir entwickeln daher Ansätze, um das Rechtsprinzip ‚Privacy by Design‘ weiterzuentwickeln in Richtung ‚Datenschutz für die Zugangsgesellschaft‘: Statt bei der Technologieentwicklung die Frage zu stellen, ob Daten erhoben werden oder nicht, brauchen wir eine allgemeingültige Rechtsgrundlage, die den Schutz der Privatsphäre des Einzelnen gewährleistet, die Nutzung der Potenziale von Smart Data aber nicht grundsätzlich ausschließt.“
Über Smart Data – Innovationen aus Daten
Mit dem Technologieprogramm „Smart Data – Innovationen aus Daten“ fördert das BMWi von 2014 bis 2018 insgesamt 13 Leuchtturmprojekte, die den zukünftigen Markt von Big-Data-Technologien für die deutsche Wirtschaft erschließen sollen, mit rund 30 Millionen Euro. Die beteiligten Unternehmen und Organisationen bringen weitere 25 Millionen Euro auf, so dass das Programm über ein Gesamtvolumen von etwa 55 Millionen Euro verfügt. Smart Data ist Teil der neuen Hightech-Strategie und der Digitalen Agenda der Bundesregierung.
Quelle: (ots)