Europäische Kommission nimmt 2. Prüfphase der von WD(R) angekündigten Übernahme auf
Irvine, Kalifornien (ots/PRNewswire) –
Wie Western Digital Corporation heute bekanntgab, wurde das Unternehmen von der Europäischen Kommission (EK) über den bevorstehenden Beginn einer zweiten Prüfphase der im Vorfeld von WD angekündigten Übernahme der Holdinggesellschaft von Hitachi Global Storage Technologies, Viviti Technologies Ltd., informiert. Viviti Technologies Ltd. ist eine hundertprozentige Tochtergesellschaft von Hitachi, Ltd. In dieser zweiten Prüfphase arbeitet das Unternehmen in vollem Umfang mit der EK zusammen.
Die geplante Übernahme, die noch verschiedenen Abschlussbedingungen unterliegt, u. a. dem Erhalt der kartellrechtlichen Genehmigung und dem Ablauf der in bestimmten Rechtsgebieten geltenden Wartefristen, soll den aktuellen Erwartungen zufolge im vierten Quartal 2011 abgeschlossen werden.
Angaben des Unternehmens zufolge wird die Planung der Integration der beiden Unternehmen planmässig fortgesetzt.
Informationen zu WD
WD, eines der seit vielen Jahren führenden Pionierunternehmen in der Speicherindustrie, bietet Produkte und Dienstleistungen für Privatpersonen und Organisationen an, die digitale Informationen erheben, verwalten und nutzen. Das Unternehmen entwickelt und fertigt zuverlässige, leistungsfähige Festplatten und Solid-State-Laufwerke, die gewährleisten, dass die Daten der Benutzer jederzeit verfügbar und vor Verlust geschützt sind. Die fortschrittlichen Technologien des Unternehmens sind sowohl in Anwendungen für Client- und Enterprise-Computing, eingebettete Systeme und Unterhaltungselektronik eingebaut, als auch in seinen eigenen Speicher- und Unterhaltungsprodukten für Verbraucher.
WD wurde 1970 gegründet. Die Speicherprodukte des Unternehmens werden unter den Markennamen Western Digital(R) und WD(R) an führende Original- und Systemhersteller sowie an ausgewählte Wiederverkäufer und Einzelhändler verkauft. Umfassende Finanz- und Investoreninformationen stehen unter der Rubrik Investoren auf der Website des Unternehmens (http://www.westerndigital.com) zur Verfügung.
Safe-Harbor-Erklärung bezüglich vorausschauender Aussagen
Diese Pressemitteilung enthält vorausschauende Aussagen im Sinne des US-Börsengesetzes (Private Securities Litigation Reform Act) von 1995. Zu diesen vorausschauenden Aussagen gehört auch die Aussage bezüglich des erwarteten Abschlusszeitpunkts der Transaktion. Besagte vorausschauende Aussagen basieren auf gegenwärtigen Erwartungen und unterliegen Risiken und Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse wesentlich von den in den vorausschauenden Aussagen dargestellten oder nahegelegten abweichen können. Dazu gehören: Verzögerungen oder Nichterhalt der erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Transaktion, Nichtvollzug bzw. verzögerter Vollzug der Transaktion aus anderen Gründen sowie weitere Risiken und Unwägbarkeiten, die in den von WD bei der US-Börsenaufsichtsbehörde Securities and Exchange Commission („SEC“) eingereichten Dokumenten näher erläutert sind. Zu diesen Dokumenten gehören u. a. das von WD am 29. April 2011 auf Formular 10-Q bei der SEC eingereichte Dokument für das am 1. April 2011 abgeschlossene Quartal, auf das wir Sie hiermit ausdrücklich hinweisen. Es sei davor gewarnt, sich übermässig auf besagte vorausschauende Aussagen, welche sich ausschliesslich auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung beziehen, zu verlassen. WD verpflichtet sich in keiner Weise, diese vorausschauenden Aussagen infolge späterer Ereignisse oder Umstände zu aktualisieren.
Western Digital, WD und das WD-Logo sind eingetragene Marken von Western Digital Technologies, Inc. Alle weiteren im vorliegenden Dokument erwähnten Marken gehören ihren jeweiligen Eigentümern.
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