Hamburg (ots) – Auf Unternehmen und Behörden in Deutschland kommen in den nächsten zwei Jahren umfangreiche Aufgaben zu, um sich für die Zahlverfahren im neuen europaweiten Zahlungsverkehrsraum SEPA (Single Euro Payments Area) startklar zu machen. Das EU-Parlament hat am Dienstag in Straßburg der neuen EU-Verordnung mehrheitlich zugestimmt. Zuvor hatten bereits Europaparlament, Kommission und Ministerrat grünes Licht für den 01. Februar 2014 als einheitlichen Termin für das Ende der nationalen Zahlungsverfahren (Überweisung und Lastschrift) geeinigt. Nun muss noch der EU-Ministerrat zustimmen. Dies gilt aber als Formalie.
Die Anwendung von SEPA für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen in Euro wird damit in zwei Jahren für alle Marktteilnehmer in der Europäischen Union verpflichtend. Entgegen den ersten ursprünglichen Planungen sieht die EU-Verordnung einen gemeinsamen Endtermin für die nationalen Überweisungen und Lastschriften vor. Neben den neuen SEPA-Zahlungstransaktionen für Überweisung und Lastschrift wird die bisherige deutsche Kontonummer durch eine 22-stellige Kontonummer (IBAN) ersetzt. In Anlehnung an Bankleitzahl (BLZ) und Kontonummer besteht im aktuellen SEPA-Standard eine Bankverbindung aus einer Bank-Identifikation (BIC) und der IBAN. Die IBAN stellt aber bereits eine eindeutige Kontoidentifikation dar und dies gilt laut EU-Verordnung als ausreichend. Steria Mummert Consulting erwartet daher, dass eine Änderung am bestehenden SEPA-Standard bis Ende 2013 erfolgt, sodass künftig der BIC allenfalls noch im Interbanken-Zahlungsverkehr Anwendung finden wird.
„Wirtschaft und Verwaltung in Deutschland müssen die verbleibende Zeit nutzen, sich jetzt zügig auf fachliche und technische Anpassungen in den Prozessen und Softwaresystemen einzustellen“, sagt Jens Lüneberg, SEPA-Experte bei Steria Mummert Consulting. „Dabei müssen gegebenenfalls auch Prozesse und Systeme betrachtet werden, die vordergründig nichts mit dem Zahlungsverkehr zu tun haben. Außerdem sind sämtliche Formulare, Dokumente und Briefe auf Anpassungsbedarf zu prüfen.“
„Bei der Umsetzung von SEPA bieten sich den Unternehmen verschiedene Strategien an. Insbesondere bei selbstentwickelten Altsystemen empfiehlt es sich, kritisch zu prüfen, inwiefern eine Umsetzung von SEPA im Altsystem zielführend ist oder ob am Markt verfügbare Lösungen für Konvertierungen und Mandatsverwaltungen präferiert werden sollten“, so Lüneberg.
Alle bestehenden schriftlich erteilten Einzugsermächtigungen behalten ihre Gültigkeit und können nach der EU-Vorlage de facto in SEPA-Mandate überführt werden. „Das befürchtete Chaos dürfte damit ausbleiben. Jetzt besteht Planungssicherheit für die Unternehmen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, dass im Vergleich zu den heutigen Einzugsermächtigungen deutlich mehr Informationen und Zustände zu hinterlegen und zu verwalten sind“, so Lüneberg.
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