Brüssel / Berlin (ots) – Mit einer umfassenden Datenschutzreform will die Europäische Kommission Bürger besser schützen und Unternehmen entlasten. Die für Justiz zuständige Kommissions-Vizepräsidentin Viviane Reding stellte die Vorschläge für eine Verordnung und eine Richtlinie heute (Mittwoch) in Brüssel vor.
„Der Schutz personenbezogener Daten ist zwar ein Grundrecht aller Europäer, aber die EU-Bürger haben nicht immer das Gefühl, dass sie vollständige Kontrolle über ihre personenbezogenen Daten haben“, sagte Reding. „Die heute vorgeschlagenen Änderungen werden das Vertrauen in Onlinedienste stärken, weil die Bürger künftig besser über ihre Rechte informiert sein und größere Kontrolle über ihre Daten haben werden. Die Reform wird zudem die Geschäftstätigkeit der Unternehmen einfacher und kostengünstiger machen.“
Die Reform ist dringend nötig: Der technische Fortschritt und die Globalisierung haben die Art und Weise, wie Daten erhoben, abgerufen und verwendet werden, grundlegend verändert. Außerdem haben die 27 Mitgliedstaaten der EU die Vorschriften von 1995 unterschiedlich umgesetzt. Eine einheitliche Regelung soll daher jetzt der bestehenden Fragmentierung und dem hohen Verwaltungsaufwand ein Ende bereiten und den Unternehmen auf diese Weise Einsparungen von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich ermöglichen. Zudem sollen das Vertrauen der Verbraucher in Onlinedienste gestärkt und so dringend benötigte Impulse für mehr Wachstum, Arbeitsplätze und Innovationen in Europa gegeben werden.
Die wichtigsten Änderungen:
– Künftig wird es ein EU-weit geltendes Gesamtregelwerk für den Datenschutz geben. Unnötige administrative Anforderungen wie bestimmte Meldepflichten für Unternehmen werden beseitigt. Dadurch werden Unternehmen Kosten in Höhe von etwa 2,3 Milliarden Euro jährlich einsparen.
– Unternehmen und Organisationen sollen bei einer schweren Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten künftig die nationale Aufsichtsbehörde unverzüglich benachrichtigen müssen.
– Alleiniger Ansprechpartner für Organisationen wird künftig die nationale Datenschutzbehörde des EU-Landes sein, in dem sie ihre Hauptniederlassung haben. Ebenso sollen sich Bürger künftig auch dann an die Datenschutzbehörde ihres Landes wenden können, wenn ihre Daten von einem außerhalb der EU niedergelassenen Unternehmen verarbeitet werden.
– Die Bürger sollen leichter auf ihre eigenen Daten zugreifen und diese bei einem Wechsel zu einem anderen Dienstleistungsanbieter „mitnehmen“ können (Recht auf Datenportabilität). Dadurch wird der Wettbewerb unter den Anbietern derartiger Dienste zunehmen.
– Das „Recht auf Vergessenwerden“: Alle Bürger sollen das Recht erhalten, ihre eigenen Daten zu löschen, wenn keine legitimen Gründe für deren Speicherung bestehen.
– Jede außerhalb der EU erfolgende Bearbeitung von personenbezogenen Daten durch auf dem EU-Markt aktive Unternehmen, die ihre Dienste EU-Bürgern anbieten, soll künftig den EU-Vorschriften unterliegen.
– Die Unabhängigkeit der nationalen Datenschutzbehörden soll gestärkt werden, damit diese die EU-Vorschriften in ihren Ländern besser durchsetzen können.
Die Vorschläge der Kommission werden nun dem Europäischen Parlament und den EU-Mitgliedstaaten (also dem EU-Ministerrat) zur weiteren Erörterung übermittelt. Sie sollen zwei Jahre nach ihrer Annahme in Kraft treten.
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