Die Welt der Telekommunikation

Erstes mobiles Bezahlsystem für Online-Shops, Onlinebanking und Geldautomaten

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München – rSm@rt heißt die Lösung für ein umfassendes, sicheres und bequemes Mobiles Paymentsystem, mit dem mobil Zahlungen online im Internet, stationär am Point of Sale und mobil z.B. in Taxis, Hotels, Restaurants oder Bars vorgenommen werden können. Das Lösungsangebot bietet den Händlern, den Banken und den Verbrauchern gleichermaßen enormen Nutzen. „Mit rSm@rt definieren wir das mobile Bezahlen neu und sind derzeit einzigartig, was Abwicklung, Sicherheit und Bequemlichkeit betrifft“, sagt Richard Rupprecht, Geschäftsführer der Smart Payment Solutions GmbH (SPS), München. „ rSm@rt besitzt das Format für ein breit akzeptiertes mobiles Bezahlinstrument.“

Foto: Smart Payment Solutions GmbH
Foto: Smart Payment Solutions GmbH

Aktuell haben die Smart Payment Solutions GmbH und die Gambio GmbH, Bremen, einer der führenden Anbieter für Onlineshop-Lösungen, einen Rahmenvertrag abgeschlossen, auf dessen Grundlage Gambio rSm@rt als maßgebliches Bezahlsystem empfiehlt. Gambio ist die flexible Shopware, mit der mehr als 18.000 Unternehmen bereits erfolgreich ihren Onlineshop betreiben. Nutzer der rSm@rt-Bezahl-App haben somit die Möglichkeit, das neue Bezahlsystem bereits bei potenziell rund 18.000 Online-Shops für mobiles Bezahlen und sicheren Shop-Login mit dem Smartphone anzuwenden. “Als einer der führenden Shopware-Anbieter sind wir immer auf der Suche nach neuen Lösungen, die in der Lage sind, das Einkaufserlebnis in den Online-Shops unserer Händler noch weiter zu verbessern. Die Vorzüge von rSm@rt liegen auf der Hand: rSm@rt ist nicht nur komfortabel, sondern auch noch schnell, sicher und günstig. Da spielt Gambio natürlich gern die Vorreiter-Rolle und bietet als erstes Shopware-System die integrierte Bezahllösung rSm@rt ihren 18.000 Kunden an“, sagt Gambio-Geschäftsführer Daniel Schnadt.

„Schon kurzfristig erwarten wir den Einsatz unseres neuen Systems bei mehreren Banken“, sagt Rupprecht weiter, „denn wir verhandeln aktuell mit mehreren Instituten über die Erweiterung von deren Onlinebanking Services, um mobiles Bezahlen für ihre Onlinebanking Kunden zu ermöglichen.“ So liegt SPS ein „Letter of Intent“ von der Sparkassenorganisation für den Einsatz der rSm@rt-Lösung vor. „Aktuell erhalten wir außerdem von Online-Direkt-Banken großen Zuspruch, aufgrund unserer angebotenen hohen Sicherheitsstandards mit ihnen TAN-lose Überweisungsverfahren zu implementieren“, so Rupprecht.

Foto: Smart Payment Solutions GmbH
Foto: Smart Payment Solutions GmbH

rSm@rt setzt auf den standardisierten Zahlungsverfahren der deutschen Kreditwirtschaft auf, erfordert keine Wallet-Registrierung der Nutzer und erzielt durch die SEPA-Standards eine enorme Reichweite. Bereits beim Start können deutsche Nutzer in 34 europäischen Ländern bezahlen. Verbraucher und Händler benötigen lediglich ein Girokonto und die rSm@rt App. Das verwendete Zahlungsverfahren bietet eine nicht widerrufbare Zahlung des Verbrauchers und damit eine Zahlungsgarantie für alle Händler im SEPA-Raum.

rSm@rt bietet dem Konsumenten die Möglichkeit mit nur einer einzigen App in vielen Handelsbereichen ohne Medienbruch mobil zu bezahlen. Ob im online- und stationären Handel sowie Restaurants, Hotels, Taxis etc., kann der Nutzer mit einem, bei 40 Mio. Onlinebanking Kunden, bekannten und sicheren Verfahren ad-hoc bezahlen. Dazu benötigt er lediglich ein Smartphone und die rSm@rt-App:

  • Der erst- und einmalige Registrierungsprozess für die Bezahl-App ist in weniger als 3 Minuten nach dem ersten Start der App abgeschlossen.
  • Der Nutzer kann danach sofort in allen o. a. Handelsbereichen mobil bezahlen.
  • Einzel-Händler, Restaurants, Taxis, etc. erhalten ebenfalls kostenlos eine rSm@rt-Händler-App, die Händler – nach kurzer Anmeldung – in wenigen Minuten in Lage versetzt den Geldempfang durch die rSm@rt-Bezahl-App zu realisieren.
  • Der Bezahlvorgang ist einfach und schnell erledigt. Dabei zeigt der Händler oder Geldempfänger mit seinem Smartphone dem Bezahler einen QR-Code den dieser mit der rSm@rt-Bezahl-App ab scannt.
  • Nach Eingabe einer PIN erhält der Bezahler unmittelbar eine TAN gesendet, die er zur Bestätigung der Zahlung bzw. Überweisung einsetzt.
  • Die so veranlasste Überweisung führt zur quasi garantierten Buchung des Rechnungsbetrags auf dem Konto des Geldempfängers.

rSm@rt bietet neben einem für Händler und Kunden sicheren bekannten Bezahlverfahren eine darüber hinausgehende sehr hohe Sicherheit gegen Missbrauch beim Mobilen Bezahlen und weiteren Diensten. So implementiert rSma@rt ein 3-Faktor-Sicherheitsverfahren. Einmal wird die Identität des Smartphone beim Mobilfunk-Betreiber vor jeder Zahlung überprüft. „Hier sind wir derzeit weltweit einmalig“, so Rupprecht. Zum anderen hinterlässt die PIN-Eingabe auf dem Smartphone, im Vergleich zu üblich anzutreffenden Pin-Pads, keine Spuren. Die PIN selbst wird nicht übertragen (elliptisches Verfahren). Das Layout der Zahlenanordnung für die PIN-Eingabe kann z. B. ständig verändert werden, um Ausspähungen der PIN zu verhindern. Die Bezahl-App kann vom Nutzer so eingestellt werden, dass beim Start ein Entsperr-Code oder der Fingerabdruck erforderlich ist. Bei Verlust des Smartphone schützt, wie beim Verlust der Karte, die PIN, davor jedoch muss noch das Smartphone selbst und schließlich noch die App vom unberechtigten Nutzer entsperrt werden. Die Funktionen, wie z. B., „iPhone suchen und löschen“ bietet weiteren Schutz vor Missbrauch bzw. Betrug. Ein „Abfischen“ der heute üblichen E-Mail-Adresse nebst Passwort (man erinnere sich an die Millionen gestohlenen Login-Credentials im letzten Jahr) wird dadurch vollständig verhindert.

Die rSm@rt-Bezahl-App Nutzer können durch dieses hoch sichere Verfahren sogar ohne Einsatz einer EC-Karte Bargeld am Geldautomaten abheben sowie sich am PC an ihrer Homebanking-Anwendung (Phishing-sicher) anmelden. „Möglich wird dieses erst, wenn unsere Banken-Kooperationspartner diese erweiterten Services von rSm@rt ihren Kunden zusätzlich in den herkömmlichen Vertriebsbereichen anbieten“, sagt Rupprecht weiter.

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