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DPHV hält "Beschnüffelungsaufforderung" an Schulleitungen für unzulässig!

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Berlin (ots) – In scharfer Form hat sich der Bundesvorsitzende des Deutschen Philologenverbandes, Heinz-Peter Meidinger, gegen die Praxis in einzelnen Bundesländern wie z.B. Sachsen, Thüringen und Niedersachsen gewandt, von Schulleitungen die Überprüfung sämtlicher Dateien auf Schulrechnern dahingehend zu verlangen, ob darauf unrechtmäßige digitale Kopien gespeichert seien.

Bekanntlich hatten sich die Kultusminister in einem Gesamtvertrag mit den Bildungsmedien vor einem Jahr unter anderem dazu verpflichtet, mittels einer Spähsoftware („Schultrojaner“) in einem Teil der Schulen in allen Bundesländern nach unerlaubten Digitalisaten zu suchen, weil Lehrkräften generell die Anfertigung digitaler Kopien aus erworbenen Schulbüchern nicht gestattet ist. Da diese noch nicht entwickelte Plagiatssoftware auf größte Bedenken von Datenschützern und des Bundesjustizministeriums stößt, suchen einige Bundesländer offensichtlich nach Alternativen, um ihren vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen.

Aktuell hat gerade die niedersächsische Landesschulbehörde alle bislang säumigen Schulleitungen aufgefordert, diese Überprüfung umgehend durchzuführen.

„Von den Schulleitungen werden damit eine Vorgehensweise und eine Erklärung gefordert, denen sie gar nicht nachkommen können. Für die Abgabe der Erklärung müssten sie alle Dateien und Ordner von Lehrkräften und Schülern auf allen lokalen und externen Schulrechnern durchforsten, wozu sie weder in der Lage noch berechtigt sind. Einerseits stehen den Schulleitungen dazu die erforderlichen technischen Hilfsmittel nicht zur Verfügung, zum anderen würden dadurch die Persönlichkeitsschutzrechte von Lehrkräften massiv verletzt!“, erklärte der DPhV-Bundesvorsitzende.

Aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der SPD-Bundestagsfraktion lasse sich zudem – so Meidinger – der Schluss ziehen, dass auch auf Schulleitungen Schadensersatzforderungen zukommen könnten, wenn sich abgegebene Erklärungen nachträglich als falsch erweisen.

Der Verbandschef hält auch nichts davon, dass die Schulleitungen den Schwarzen Peter an die Lehrkräfte weiterreichten, indem sie von diesen eigene Erklärungen verlangten. „Zum einen fehlt für die verpflichtende Einforderung einer solchen Erklärung durch die Dienstvorgesetzten die gesetzliche Grundlage, zum anderen sind auch Lehrkräfte nicht in der Lage zu erkennen, ob sich nicht in der ein oder anderen aus dem Internet heruntergeladenen Datei ein Digitalisat verbirgt!“, so Meidinger.

Für völlig unsinnig hält der Philologenverbandsvorsitzende die Anweisung des Thüringer Bildungsministeriums, dass alle Lehrkräfte eine Übersicht führen müssten, „in der fortlaufend eingetragen wird, was, wann, aus welcher Quelle in welcher Anzahl kopiert wurde.“ Meidinger dazu: „Das ist Monster-Bürokratismus in Reinkultur, der Lehrkräfte genau von dem abhält, was sie eigentlich tun sollten: Unterricht halten und diesen gut vor- und nachbereiten!“

Er erinnerte daran, dass das ungelöste Grundproblem nach wie vor darin bestehe, dass in Zeiten moderner Medien ein Vertrag mit den Rechteinhabern, der nur analoge Kopien in gewissen Grenzen zulasse, digitale aber komplett untersage, keinen großen Sinn mache. „Wenn ich als Lehrer aus einem Schulbuch eine Tabelle analog herauskopiere, diese dann ausschneide und in ein Arbeitsblatt einklebe und für die Klasse nochmals analog kopiere, dann darf ich das. Wenn ich aber, wie es sich heute anbietet, diese Tabelle auf meinem Computerarbeitsplatz einscanne und digital in mein Arbeitsblatt einbinde, stehe ich als Lehrer mit einem Bein im Gefängnis! Das kann man doch keinem begreiflich machen!“

Meidinger appellierte dringend an alle Kultusministerien, die für die nächsten Wochen anberaumten Gespräche der Kultusministerkonferenz mit den Schulbuchverlagen abzuwarten und alle Überprüfungsanweisungen auszusetzen.

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