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Der Mindestlohn kommt

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Düsseldorf. Durch die Gesetzesänderung zum 1.1.2015 kommt mit der Einführung des Mindestlohns in vielen Branchen ebenfalls die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten. So müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit nun auch von Minijobbern, kurzfristig Beschäftigten und Arbeitnehmern in bestimmten Wirtschaftsbereichen gemäß § 2a des Schwarzarbeiterbekämpfungsgesetzes erfassen und dokumentieren. Dabei reicht es nicht aus, nur die Stundenanzahl aufzunehmen, sondern es müssen die Arbeitszeiten lückenlos mit Anfangs- und Endzeit sowie auch deren Dauer erfasst werden – somit einschließlich der Pausen. Zudem muss die Erfassung zeitnah zur geleisteten Arbeit erfolgen. Nichtbeachtung oder Zuwiderhandlung werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet – hierfür werden Bußgelder von bis zu 30.000 € fällig.

Unternehmen sehen eine enorme Welle von Mehrarbeit durch die neuen Anforderungen an die Arbeitszeitnachweise auf sich zukommen. Die Form der Zeiterfassung wurde vom Gesetzgeber mit der Verabschiedung des neuen Mindestlohngesetzes MiLoG zwar nicht vorgeschrieben, allerdings ist eine zeitsparende, komfortable und sichere elektronische Variante der Erfassung auf Stundenzetteln und der mühsamen, ungenauen und mit hohem Zeitaufwand verbundenen Weiterverarbeitung vorzuziehen.

Hier setzen die Zeiterfassungssysteme von ECHTZEIT ZEITMANAGEMENT an.

Mit der flexibel skalierbaren Planungs- und Zeiterfassungssoftware für alle Branchen erhält der Kunde Planungstools für Mitarbeiter und Ressourcen. Die Software verfügt weiterhin über Schnittstellen zu allen gängigen Lohn- und Kalkulationsprogrammen. Erfasst werden kann wahlweise mobil über Android und Windows Phone (neu!), iPhone/iPad, klassischem Java Mobiltelefon, mobilem Barcodescanner und Webclient oder stationär über PC, Mac, Barcodescanner oder Terminal. Auch eine Standortermittlung zum Zeitpunkt der Buchung ist möglich. Durch die minutengenaue Erfassung stehen die Daten sofort für Mitarbeiter, Arbeitsorte/Projekte und Tätigkeiten zur Verfügung. Individuelle Arbeitszeitmodelle, Überstundenregelungen, Zuschläge oder Zulagen können hinterlegt oder individuell von ECHTZEIT programmiert werden, so dass separates Einpflegen und langwierige händische Berechnungen überflüssig werden, was Arbeitszeit sowohl im gewerblichen als auch im kaufmännischen Bereich einspart und automatisch den Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten Genüge gemäß des neuen Mindestlohngesetzes MiLoG trägt.

Im Bereich der Web-Zeiterfassung bietet ECHTZEIT die Lösung „fasttime“ an. Im Mittelpunkt der fasttime Zeiterfassung steht fasttime web, eine Webplattform, in der die Stammdaten – auch für die mobile Applikation – erfasst und verwaltet werden. Hier werden alle Daten zu Mitarbeitern, Projekten, Aufträgen und Tätigkeiten hinterlegt oder via Schnittstelle importiert. Den Mitarbeitern können individuelle Berechtigungen in fasttime web zugewiesen werden; Über die fasttime App können dann per Android-Smartphone, iPhone/iPad, klassischem Mobiltelefon und Windows Phone die Zeiten erfasst werden.

Auswertungen, Übersichten und Analysen sind nach auswählbaren Kriterien leicht und schnell zu erstellen und unterstützen das betriebliche Controlling. Ein Export der Buchungsdaten von Daten ist über die Schnittstellen ASCII, XML, CSV (Excel) und API möglich. Auch durch dieses kostengünstige Softwarepaket – bestehend aus fasttime web und fasttime app zum Preis von 4,95 € zzgl. MwSt. je Mitarbeiter und Monat – werden alle neuen Anforderungen erfüllt.

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