Bei Verspätung wird Kasse gemacht / ADAC Check zeigt: Keine Gegenleistung für erhöhte Prüfgebühr
München (ots) – Autofahrer, die ihren Pkw mehr als zwei Monate zu spät zur Hauptuntersuchung (HU) vorfahren, müssen seit dem 1. Juli 2012 eine rund 20 Prozent höhere Prüfgebühr berappen. Dies sei, so die Prüforganisationen, dem Mehraufwand der damit verbundenen Ergänzungsprüfung geschuldet. Wie eine aktuelle Stichprobe des ADAC bei TÜV, Dekra, GTÜ und KÜS zeigt, wird zwar bei allen Prüfstationen die höhere Gebühr kassiert, ein technischer Check, der über die normale HU hinausgeht, fand jedoch in keinem einzigen Fall statt.
Bei der ADAC Stichprobe an verschiedenen Prüfstellen in ganz Deutschland wurden ein elf Jahre alter Fiat Marea und ein acht Jahre alter Audi A2 zur HU und zur Abgasuntersuchung angemeldet. Bei beiden Autos war der reguläre Prüftermin um vier Monate überzogen worden. Die Techniker des Automobilclubs wollten herausfinden, ob und in welchem Umfang die Prüforganisationen Ergänzungsarbeiten durchführen. Heraus kam dabei, dass zwar die Punkte, die auch bei einer normalen Hauptuntersuchung vorgesehen sind, abgearbeitet wurden, es jedoch keine zusätzlichen technischen Kontrollen gab.
Nach Meinung des ADAC sind die zusätzlich aufgeführten Punkte im Rahmen einer Ergänzungsprüfung lediglich Füllpunkte oder werden mit anderer Bezeichnung erneut aufgeführt. So ist etwa bei der Kontrolle der Bremsen vorgesehen, die Anlage zusätzlich auf die Dichtheit zu überprüfen. Dies geschieht jedoch schon bei jeder normalen HU und stellt somit keinen Mehraufwand dar. Zudem verlangt der erweiterte Prüfkatalog die Überprüfung der Frontscheibe – ein Punkt, der schon im normalen Prüfkatalog vorgesehen ist. Und auch der Zustand der Scheinwerfer muss bei einer normalen HU geprüft werden.
Der ADAC fordert, die Erhöhung der Prüfgebühr bei Überschreitung des HU-Termins wieder abzuschaffen. Für eine erweiterte technische Prüfung gibt es laut Club keinen Grund, sie füllt lediglich die Kassen der Prüforganisationen. Der ADAC stellt klar: Strafgebühren zu erheben ist allein Sache des Staates. Für eine Überziehung der HU-Frist sieht der Bußgeldkatalog mindestens 15 Euro vor. Bei über acht Monaten drohen mindestens 40 Euro sowie zwei Punkte in Flensburg. Dies reicht aus Sicht des ADAC aus. Einen Gewinn für die Verkehrssicherheit bringt die neue Prüf-Verordnung jedenfalls nicht.
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