Ratgeber

Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop an DSGVO anpassen

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Vorgaben anpassen

Seit dem 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verbindlich anzuwenden, und zwar auch für Webseiten und Online-Shops.
Unternehmen, die solche betreiben, sollten diese jetzt an die neuen Vorgaben anpassen, denn bei nahezu jedem Webseiten-Besuch werden Daten der Besucher erhoben, gespeichert und weiterverarbeitet – sei es im einfachen Kontaktformular, in einer Shop-Bestellung oder bei Webanalysen.
Egal, ob ein „falscher“ Umgang mit sensiblen (personenbezogenen) Daten, ein unbedachter Einsatz von Newslettern oder fremder Inhalte wie Plug-ins bzw. Bilder – das alles kann ab sofort schnell ganz unangenehme Folgen haben.

Damit sich Unternehmen im Spannungsfeld zwischen technischen Abläufen, notwendigen Datenerhebungen und Informationspflichten gegenüber ihren Webseiten- Besuchern und Kunden sicherer bewegen, gibt es jetzt die neue „Dokumentenmappe: Datenschutz für Internetauftritt & Online-Shop“.
Die digitale Vorlagenmappe, die in der Forum Verlag Herkert GmbH erscheint, bietet ausgewählte Checklisten, Merkblätter und Muster, die Verantwortliche dabei unterstützen, die datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben in die Praxis umzusetzen – von der Datenschutzerklärung bis hin zur Newsletter-Einwilligung.
Mehr Informationen finden Interessenten unter www.forum-verlag.com

Quelle: FORUM VERLAG HERKERT GMBH

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Alexandra Rüsche

Alexandra Rüsche gehört seit 2009 der Redaktion TeDaMo.de an. Sie schreibt als Journalistin über technische Innovationen in der Welt der Telekommunikation. Alexandra ist Mitglied im DPV (Deutscher Presse Verband - Verband für Journalisten e.V.). Sie ist über die Mailadresse der Redaktion erreichbar: redaktion@tedamo.de

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